Kurzzeitpflege

Bei Bedarf besteht, vorbehaltlich freier Kapazitäten, die Möglichkeit, Personen vorübergehend zur Kurzzeitpflege in unser Haus zu bringen. Dies soll einerseits der Entlastung der pflegenden Angehörigen und andererseits der Versorgung nach akuten Krankheitsereignisses nach einem Krankenhausaufenthalt dienen. Die Kurzzeitpflege ist unter bestimmen Voraussetzungen für max. 28 Tage pro Jahr förderungswürdig durch das Land Tirol.

 

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Heimleitung.