Häufig gestellte Fragen

1. Was kostet ein Heimplatz?

siehe Kosten

 

2. Ab wann ist ein Heimeintritt möglich?

Abgesehen von der Platzkapazität ist ein Heimeintritt ab der Pflegegeldstufe 3 möglich.

 

3. Kann sich nur jemand mit einer hohen Pension /Vermögen den Heimplatz leisten?

Seit 01.01.2018 ist der Pflegeregress gefallen. Jeder, ungeachtet seines Vermögens, kann einen Antrag auf Mindestsicherung beim Amt der Tiroler Landesregierung stellen. Der Antragsteller verpflichtet sich sein regelmäßiges Einkommen zu belegen und in Folge den gesetzlichen Selbstbehalt monatlich im vorhinein zu begleichen.

 

4. Müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen?

Nein, seit 01.01.2009 gibt es in Tirol keinen Kinderregress mehr! 

 

5. Wie erfolgt die Einstufung in die Tarifklasse?

Die Einstufung gem. Bundespflegegeldgesetz ist ausschlaggebend. Der vom unabhängigen Vertrauensarzt der zuständigen Pensionsversicherung bzw. vom Amtsarzt festgestellte Pflegeaufwand drückt sich in der per Bescheid festgesetzten Pflegegeldstufe aus. Diese Einstufung korrespondiert mit der Einstufung im Heim wie folgt:

BPG-Stufe

Tarif

0

Tarif Wohnen

1

Tarif Pflegegeldstufe 1

2

Tarif Pflegegeldstufe 2

3

Tarif Pflegegeldstufe 3

4

Tarif Pflegegeldstufe 4

5

Tarif Pflegegeldstufe 5

6

Tarif Pflegegeldstufe 6 

7

Tarif Pflegegeldstufe 7 

 

 

Siehe auch Rubrik: Kosten

 

6. Ist es möglich, das Heim wieder zu verlassen?

Dies ist natürlich möglich.

 

7. Gibt es eine strenge Hausordnung?

Die Hausordnung lässt sich mit folgenden Worten am besten umschreiben: Die Freiheit des einzelnen endet dort wo sie die Freiheit des Mitbewohners einschränkt. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Zusammenlebens in einer Hausgemeinschaft. Kommen und Gehen ist, vorausgesetzt die gesundheitlichen Umstände lassen dies zu, jederzeit möglich – es ist nur entsprechend beim Pflegeteam bekanntzugeben. Die BewohnerInnen verfügen über einen eigenen Haus- wie Zimmerschlüssel.

 

8. Werden die Medikamente vom Haus gestellt?

Nein - Die Medikamente werden, wenn gewünscht von der Zentralapotheke geliefert. Die anfallenden Rezeptgebühren bzw. Kosten für Medikamente werden direkt mit der Apotheke verrechnet. Das Pflegepersonal bzw. die Heimleitung bietet diesbezüglich gerne Hilfestellungen an.

 

9. Sind die Fußpflege und der Friseur im Heimpreis inbegriffen?

Nein - Diese ist nach Bedarf zu organisieren und mit der Fußpflegerin bzw. dem Friseur direkt zu verrechnen. Die Fußpflege wird zum Selbstkostenpreis im Heim angeboten. Der Friseur hat einen verbilligten Haustarif.

 

10. Wird die Bewohnerwäsche in der hauseigenen Wäscherei gewaschen?

Ja, aber nur maschinengeeignete Wäsche! Trotz der Sorgfalt unserer Wäschereidamen, kann für die einzelnen Wäschestücke keine Haftung übernommen werden. Zudem sind die Bewohner bzw. Angehörigen dazu angehalten, neue Wäsche VOR dem ersten Tragen zum Markieren in die Wäscherei zu bringen!